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Ordenshaus Punin und die Schwinge "Rabe von Punin"
Der Dienst in Punin ist hingegen geprägt
von Wache stehen, Geleit von hohen kirchlichen Würdenträgern,
Überbringung wichtiger Depeschen und ähnlicher Gardistenpflichten.
Zwar bietet die Stadt Punin ein reichhaltiges Angebot geistlicher Erbauung
für den Borongläubigen, einige Ritter würden sich aber
lieber anderen Pflichten widmen, so dass ein jährlicher regelmäßiger
Austausch von Rittern unter den beiden almadanischen Schwingen besteht,
die von der Stadt auf die Burg wechseln wollen und umgekehrt.
Baron Isonzo leitet die Geschicke seiner Ritterschaft
von der Stadtresidenz unweit des Haupttempels. Dort befindet sich auch
der Sitz des Landmeisters. Dieser hat jedoch für einen Golgariten
recht ungewöhnliche Aufgaben. Da der Komtur gern gesellschaftliche
Auftritte meidet, ist es oftmals die Pflicht des Landmeisters, bei solchen
Gelegenheiten den Orden in der Öffentlichkeit darzustellen. Der Komtur
lässt sich daher auf populären Veranstaltungen wie Bällen,
höfischen Empfängen und Abendgesellschaften, zu denen er als
höchster almadanischer Repräsentant des Ritterordens gebeten
wird, gern durch den Landmeister vertreten. Der Schwingenführer Viridian
Freudbringer von Hohenmoor gilt als äußerst loyaler Anhänger
des Komturs, der den Landmeister gern einmal übergeht, so dass dessen
Einfluss auf die Ritterschaft in Punin stark begrenzt ist.
Der Speichenkomtur ist ein unnahbarer,
von dunklen Geheimnissen umgebener Mann, der zu den Spätberufenen
zählt. Er gilt als treuer Anhänger der Großmeisterin,
wenn sein wacher Blick auch pflichtgemäß zumeist dem Zentralheiligtum
und dem Raben von Punin gilt. Die Puniner Boronkirche vertraut dem Komtur
bedenkenlos den Schutz ihrer höchsten Würdenträger an.
Durch eine mehrjährige Amtszeit als almadanischer Grenzbaron ist
er auf der politischen Bühne nicht unerfahren. Er sieht den Orden
auch in seiner Rolle als politischen Machtfaktor und scheut, im Gegensatz
zu reinen Spiritualisten, als kirchengebundener Realpolitiker nicht, diesen
Einfluss zur Verwirklichung der Ordensziele geltend zu machen.
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