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Die „Lex Boronia“

Wie ich in meiner Eröffnungsrede schon andeutete, gewährte man mir Einblick in die legendäre "Lex Boronia", das heilige Ordensbuch der Golgariten. Auch wenn es eine gekürzte Fassung war (aus welchen Gründen auch immer), möchte ich hier einmal die 11 Kanones wiedergeben, die grossen Abschnitte innerhalb des Buches:

Kanon I
„Gegründet sei hiermit der Orden des Heiligen Golgari zu Ehre und Ruhm des Herrn über Schlaf, Tod und Vergessen, dem göttlichen Boron. Ihm zu dienen und Ihm zum Wohlgefallen, den Gläubigen zum Schutze und Schild gegen das Übernatürliche und den Toten zum Gedenken an ihre Taten, die eingehen in die Ewigkeit des göttlichen Boron. (…)

Der Orden des Heiligen Golgari unterwirft sich bedingungslos dem heiligen Ritus und dem Worte des Raben von Punin. Er befolgt die Gebote und Riten von Punin ohne Zweifel und im wahrhaftigen Glauben an ihre Unanfechtbarkeit. Jedes Ordensmitglied unterstellt sich der Oberhoheit des Tempels zu Punin.(…)

Das Wappen des Ordens aber sei nunmehr das gebrochene Rad von einem Schwingenpaar gekrönt, in borongefälligen schwarz. Die Farben des Ordens aber mögen das borongefällige Schwarz und das Weiss der Aufrechten sein (…)“

Das Wappen der Golgariten

Das Wappen des Ordens machte verschiedenste Wandlungen durch, bis Ende 29 Hal die Grossmeisterin Borondria die obengenannte Variante als einzig richtige festlegte.

Kanon II
„Der wahre und einzige Glaube und Ritus des Borons, dem der Orden des Heiligen Golgari dient und den er verehrt, ist der Puniner Weg. Der Weg des Al`Anfaner Ritus sei verdammt und geächtet unter den Ordensbrüdern. Der Orden wird niemals hinnehmen, dass andere Riten und häretischen Strömungen den reinen Kult des Boron beschmutzen und besudeln. Oberstes Ziel des Ordens ist die Errettung des Heiligen Stabes des Vergessens aus den Händen der Häretiker, die Tilgung aller Gotteslästerer und der Feinde der Götter, die Rückeroberung der geschändeten Länder und die Vernichtung der frevlerischen Mächte im Osten (…)

Alle Zwölfgötter sind den Ordensmitgliedern heilig und ihre Schändung muss er mit der gleichen Inbrunst vereiteln, wie es seinem Glauben an Boron, dem Wächter des Jenseits, geziemt. Doch ist es nicht seine Aufgabe, den Zwölfgötterglauben mit der Waffe unter die Ungläubigen zu tragen, denn dies geziemt nur dem Kulte der göttlichen Leuin. Sein ist die Wahrung der Rechten und Heiligen Kirche des Herrn Borons, des Ritus zu Punin und die Ausmerzung des schändlichen Treibens der falschen Kirchen und des frevlerischen Treibens im Osten (…)“

In diesem Kanon werden die Ziele des Ordens festgehalten, wobei die letzteren wahrscheinlich erst in jüngerer Zeit hinzugefügt wurden. Ich bezweifle aber stark, dass dies alle Ziele des Ordens sind, sondern vermute, dass es noch manch weitere gibt. Denn wenn es etwas gibt, dass dieser Orden im Übermass besitzt, dann sind dies Geheimnisse. In einem alten Buch in der Gelehrsamen Stube stiess ich auf den Ausdruck „Der grosse Traum“, den eigentlichen und geheimen Ziel des Ordens. Was dieser „grosse Traum“ aber genau ist, weiss ich leider nicht.

Kanon III
„Jeder Ordensbruder, sei es Ritter, Knappe oder Knecht möge gottgefällig leben und die Lehren des Ordens verbreiten in Wort und Tat. Der Orden möge die weltliche Hand des Ritus sein und die geistliche Kraft des Glaubens stützen und bewahren vor den häretischen, unheiligen und verdammenswerten Schergen der falschen, ketzerischen und unheiligen Kirchen. Der Orden steht im Weltlichen wo die Priesterschaft im Geistlichen steht, er hütet die Reliquien und Stätten des Glaubens und ficht mit Schwert und Schild gegen das Unheilige, die Häresie und den Unglauben. (…)“

Tatsächlich wurde erst in jüngerer Zeit festgehalten, dass jedes Ordensmitglied den Umgang mit dem Rabenschnabel zu erlernen hat. Nichtsdestotrotz ist das klassische, schmucklose Langschwert unter den Rittern Golgaris weiterhin sehr beliebt und wird nebst dem Rabenschnabel geführt.

Kanon IV
„Es kann nur Aufnahme in den Orden des Heiligen Golgari finden, wer sich offen zu seinem Glauben bekennt, auch unter Ungläubigen und unter Gefahr von Leib und Leben. Niemals darf ein Ordensmitglied seine Lehre leugnen, die wahrhaftig und die Einzige ist. Allein der Rabe von Punin und der allmächtige Wächter des Jenseits, der durch jenen spricht und handelt, kann durch sein Wort die Sünde und die Verfehlung der Verleugnung vergeben. Jedoch sei jeder verdammt und als ehrlos ausgestossen, der sich verleugnet ohne höhere Weisung und/oder göttliche Fügung (…)“

Inwieweit hier die Bezeichnung „verdammt“ gebraucht wird, ist schwer zu durchschauen, ich bezweifle aber, dass jeder, der den Orden verrät auf die gleiche Stufe gesetzt wird, wie diejenigen Frevler, die mit den Mächten der Heptasphäre paktieren.

Kanon V
„Es kann nur Ordensritter werden, wer die Knappenzeit (welche von Person zu Person unterschiedlich sein soll, maximal aber 5 Jahre lang, denn dies ist des Herrn heilige Zahl) beendet hat und von seinem Mentoren und Lehrmeister als würdig erachtet wurde, wer aus edlem Hause stammt oder sich durch aussergewöhnliche Taten für den Orden, die Puniner Kirche oder den göttlichen Raben verdient gemacht hat, wer Busse getan und Heiligtümer besucht hat, welche zu Punin bewahrt werden. Dabei möge er die Pilgerfahrt in gottgefälliger Weise verrichten und in Stille einkehren in die Heiligen Hallen.

Den Ritterschlag aber erhalte er am 5. Boron zu Garrensand von seinem Lehrmeister in Anwesenheit des Grossmeisters

Die Tracht des Ordens ist für den Ritter Golgaris der weisse Wappenrock, den Jahreszeiten anzupassen, mit dem schwarzen Ordenswappen über der Brust, darunter die schwarze Rüstung. Das Zeichen seines Standes aber sei der Weisse Mantel, der an der linken Seite über dem Herzen eine kleinere Variante des Ordenswappens draufgestickt haben möge. Diesen Mantel hat sich der angehende Ritter aber selbst zu sticken während seiner Zeit in der „Kammer“ und erst wenn er ihn beendet hat und er von seinem Oberen anerkannt wird, möge er den Ritterschlag erhalten. Den Mantel tragen er nur bei wichtigen Anlässen (…)

Er besitze auch das Recht, den Weissen Schild mit dem Ordenswappen drauf zu tragen. Die Waffen des Ritters möge er selbst wählen, allein den Rabenschnabel hat er stets bei sich zu führen und beachte entschieden die Heiligkeit der gewählten Waffe und verdamme Gift, Tinkturen und Zauberei, denn das Leben darf nur durch seine eigene Hand, die der allmächtige Herr des Jenseits lenkt, nehmen und schenken und niemand einen unehrenhaften Tod zufügen, denn es soll ein gerechter, gottgewollter sein.

Sein Status innerhalb der Puniner Kirche sei aber diejenige eines „Boronkriegers“, ihm gebühre die Anrede „Ew.Ehren“. Ihm stehen nunmehr sämtliche Ämter und Würden des Ordens offen, ausgenommen diejenigen des „Schwingenträger“, so der Ritter kein Diener oder Deuter Golgaris sei. Seinen Besitz hat er selbst zu stellen und zu unterhalten, ein Pferd sei ihm gewährt. (…)

Er besitzt das Vorrecht, einen Knappen auszubilden und zu gegebener Zeit in Anwesenheit des Grossmeisters in den Ritterstand zu erheben. Ausserdem sei er nunmehr ein Mitglied des Konsistoriums, wo er bemäntelt zu erscheinen hat (…).

Die eintretenden Diener und Deuter Golgaris aber haben die Wahl sich dem Mönchsorden der Zorkabiner anzuschliessen oder wie die anderen Mitglieder dem kriegerischen Arm anzuschliessen. Wenn sie ersteres wählen, obliegt ihr weiterer Weg dem Abtkomturen der Zorkabiner. Wenn sie sich für den zweiten Weg entschliessen, haben sie ein Noviziat zu absolvieren, dass von Person zu Person, den Fähigkeiten nach, unterschiedlich ist, maximal aber 5 Jahre dauert, denn dies ist des Herrn heilige Zahl. Nach ihrer Ausbildung werden sie zum 5. Boron hin zu Garrensand, in Anwesenheit des Grossmeisterin von dem Legaten des Rabens von Punin in den Knappenstand aufgenommen, wo sie dem weiteren, normalen Knappenweg zu absolvieren haben, an dessen Ende die Erhebung in den Ritterstand steht. Den Dienern und Deutern Golgaris unter den Rittern ist es vorbehalten, das Amt der Schwingenträgers und des „Bewahrer Rethons“ inne zu halten. Ansonsten stehen sie mit ihren Brüdern und Schwestern gleich in allen belangen (…)“

In diesem 5. Kanon werden zum ersten Mal die wichtigsten Mitglieder des Ordens beschrieben, die Ritter Golgaris. Erwähnenswert ist besonders die Tatsache, dass nur Adlige dem Ritterstand angehören können, sowie Geweihte des Herrn Borons. Alle Ritter haben es scheinbar aber gemein, dass sie innerhalb der Puniner Kirche den Status geniessen, wie es die Consortis in unserer Kirche tun. Dass der Orden ausdrücklich Giftgebraucht verurteilt, ist löblich. Dass er aber auch die Alchimie und die Zauberei verbietet ist zwar weniger schön, doch wahrscheinlich notwendig, obwohl die Boronkirche bisher noch nie Anstalten gemacht hat, sich ähnlich wie die Kirche des Götterfürsten aufzuführen. Inwieweit diese Magieablehnung also geht, ist ungewiss.

Der Kanon trägt deutlich die Züge der Neustrukturierung des Ordens, die damals unter Lucardus begann und von Borondria beendet wurde. Die Verhältnisse zum Adel bzw. zu den Geweihten Mitgliedern im Orden wird klar geregelt, obwohl es einige Textstellen gab, wo ich doch viel drum gegen hätte, das Original der „Lex Boronia“ in den Händen zu halten.

Die Tatsache, dass der weisse Ordensmantel das eigentliche Standeszeichen der Ritter ist, erinnert doch stark an die Tradition der Thorwaler und ihrer Swafnirpriester, die einen Kriegsmantel mit ähnlichen Funktion kennen. Oder wie in der „Lex Boronia“ festgehalten wird:

„(…) Der Weisse Mantel ist das Symbol der Reinheit und der Gnade Marbos; denn wie Boron der Herr des Vergessens ist, so sei alles Üble und Schlechte vergessen, wenn der Ritter dem Orden vollends beitritt (…)“

Darum also tragen die Ritter Golgaris zum Zeichen der Reinheit den Mantel, bevor er den Segen der Kirche empfängt. Es stehen schwere Strafen auf das unberechtigte Tragen des Weissen Mantels. Natürlich kann der Orden nicht das Tragen eines allein weissen Mantels seinen Rittern vorbehalten; es ist darum mehr der Weisse Mantel, mit dem Symbol des Ordens bestickt gemeint. Ist das unberechtigte Tragen des Mantels unter Strafe gestellt, so stellt der Entzug dieses Privilegs selbst eine Strafe für den Ritter dar. Ein Ritter ohne Mantel ist soweit im Range einem Knecht gleich und verliert ebenfalls sämtliche Ämter, die er ggf. innehat, bis er die Erlaubnis erhält, ihn wieder anzulegen.

Ein weiteres deutliche Zeichen dafür, dass der Orden seine Ursprünge im Adel zu suchen hat, ist diese Herstellung des Mantels in der „Kammer“, die stark derjenigen Praktik ähnelt, wie sie die Kirche des Götterfürsten anwendet bei seinen Novizen.

Zu dieser „Kammer“ konnte ich folgende Aussage aufschnappen:

"Gestern haben sie den (…) in die "Kammer" gesteckt. Nach zwei Stunden haben sie ihn aber wieder rausgeholt, den Weichling. Er hat geschriehen und getobt, bloß weil's da drin ein wenig stille ist. Aber die paar Stunden sind doch ein Klacks, der soll ja nicht meinen, er wär schlimm dran. Bei mir haben sie letztens die Lampe mitgenommen. Da saß ich nun und konnt' nicht sehen noch hören...."

Die Kammer ist ein Raum, der meist tief unter der Erde angelegt fast völlig geräusch- und lichtlos ist. Eine harte Prüfung, bei der der angehende Ritter völlig allein ist mit sich und den Abgründen seiner Seele. Nebst dieser Zeit der völligen Einkehr muss es der angehende Ritter schaffen, im Halbdunkel oder gar in völliger Dunkelheit seinen Wappenmantel herzustellen.

Kanon VI
„Die Tracht des Ordens ist für den Knappen ein grauer Wappenrock, den Jahreszeiten anzupassen, mit dem Ordenswappen über der Brust. Darunter mag er Rüstzeug tragen, nach Geschmack und Vermögen, ebenso ist es mit den Waffen hand zu haben, wobei die gleichen Verbote gelten wie beim Ritter und auch der Knappe muss im Umgang mit dem Rabenschnabel geübt sein. (…)

Der Knappe steht unter dem Ritter und ist diesem zu Diensten, bis er selbst die Leite zum Ritter erhalten hat. Der Knappe hat seinem Lehrmeister hörig zu sein und seinem Rat und seinen Taten zu folgen. Jedweder Mann und Frau von adligem Geblüt tritt dem Orden als Knappen bei, sowie die Diener und Deuter Golgaris, die ihr Noviziat beendet haben und vom Legaten des Raben von Punin dazu auserkoren wurden.

So denn sein Ritter und Lehrmeister es sich leisten kann oder der Knappe selber, reist er zu Pferd, ansonsten zu Fuss. (…)

Der Novize sei hiermit als neuen Rang des Ordens des Heiligen Golgari hin, auf bestreben seiner Exzellenz, der Grossmeisterin Borondria, geschaffen. Die Tracht des Ordens ist für den Knappen schwarzes mit dem gebrochenen Rad in schwarz, welches weiss umrandet ist, denn die Schwingen des Rabens muss er sich erst noch verdienen. Das Noviziat dauere 5 Jahre lang, denn es ist des Herrn seine heilige Zahl. Nach Abschluss des Noviziats diene er einem Ritter als Knappen, bis er selbst die Leite zum Ritter erhält, unabhängig seines Standes.

Als Novizen werden alle Kinder zwischen dem 10 und 15 Götterlauf angenommen, unabhängig ihres Standes, auf Weisungen der Grossmeisterin oder des Legaten des Rabens von Punin hin (…)“

Hier sieht man auch wieder, dass die Golgariten wohl in erster Linie boronverehrender Ritterbund sind, denn es gibt nebst dem Ritter natürlich auch den Knappenstand. Es bleibt mir aber schleierhaft, wie der Rabe von Punin sein Einverständnis, ja seine Unterstützung dem Orden geben konnte, wo dieser doch entgegen dem Puniner Ritus sehr wohl den Standesunterschied kennt, ja fördert.

Der Rang des Novizen taucht tatsächlich erst nach der Schlacht an der Trollpforte auf, scheinbar eine Massnahme, die Verluste des Ordens wieder wettzumachen. Doch kann es nicht allein dieses Selbstnützliche Ziel sein. Denn es wird ausdrücklich festgehalten, dass nur Kinder in einem gewissen Alter und auf Weisungen der Ordensoberen hin als Novizenaufgenommen werden können. Es wurde ja schon mehrmals aus den Grenzgebieten berichtet, dass eine Schar Golgariten Kleinkinder mit apathischem Blick aus den Schwarzen Landen geführt haben, die seither aber wie vom Erboden verschluckt blieben. Auch in Garrensand bin ich auf keine Novizen gestossen, so dass ich annehmen muss, dass die Novizenausbildung in einem anderen Kloster stattfindet.

Kanon VII
„Die Tracht des Ordens ist für den Knecht ein schwarzer Wappenrock mit dem Ordenswappen über der Brust, weiss umrandet. Sein Rüstzeug, das er darunter trägt, steht im frei, sowie seine Bewaffnung, je nach Fähigkeiten und Vermögen. Der Knecht steht im Orden unterhalb des Knappen, der ihm Weisungen erteilen kann, ausgenommen seien die Knechte, die einen grauen Mantel tragen.

Jedweder Mann und Frau, die dem Orden betritt und nicht von edlem Geblüte ist und/oder kein Priester des Herrn Boron, wird diesem Stand zugeordnet. Der Knecht hat eigentlich keine Möglichkeit, weiter in den Rängen oder Ämter des Ordens aufzusteigen, ausgenommen er würde sich durch besondere Taten für den Orden, die Puniner Kirche und/oder des göttlichen Raben selbst verdient machen. Dann möge er selbst in den Rang eines Knappen erhoben werden und den weiteren Weg des Knappen verfolgen.

Männer und Frauen aber, die dem Orden mit einem Kriegerbrief oder ähnlichem beitreten und nicht vom Stande und/oder geweiht sind, werden ebenfalls in den Reigen der Knechte aufgenommen, besitzen aber das Recht, einen grauen Mantel zu tragen, was sie von den restlichen Knechten unterscheidet. Sie sind nur den Rittern hörig und auf gleicher Stufe anzusiedeln wie die Knappen. Ihnen obliegt die Ausbildung und die Führung der restlichen Knechte. (…)“

Die Knechte sind wohl das „Fussvolk“ des Ordens, obwohl sich dieser eigentlich darauf ausrichtet, eine grösstmögliche Anzahl an Ritter in seinen Reihen zu wissen, ohne aber ihren Standesdünkel zu vergessen. So ist der Knecht mit dem grauen Mantel wohl eine „Neuschaffung“ der Grossmeisterin Borondrias auf Druck der zahlreichen Nichtadligen Mitgliedern in den Reihen der Golgariten, die auf die Gebote und Tugenden der Puniner Kirche pochen und wohl allesamt eine besondere kriegerische Ausbildung genossen haben. Nichtsdestotrotz ist der Stand der Knechte mit dem grauen Mantel eher selten anzutreffen, doch werden sie zusammen mit den Knappen Golgaris gerne vom Volksmund „Graumäntler“ gerufen.

Kanon VIII
„Der Freitod ist dem Ordensmitglied verboten und ewig sei der verdammt, der ohne göttliche Fügung und durch eigne Hand dem Herrn des Jenseits gegenübertritt. Kein Ordensmitglied darf den freien oder gewaltsamen rituellen Tod dulden, der an Gläubigen verübt und vollzogen wird. Die Folter ist dem Orden verdammenswürdig und nicht erlaubt, denn sie hindert das Eingehen der Seele der Gläubigen in die Hallen Borons durch ihr unseliges Tun. Die Dämonen des Schmerzes nähren sich an der Qual, die solchem Tode eigen ist und dies gegen den Willen des Allmächtigen. Der einzige Tod, dem sich das Ordensmitglied verschreiben darf, ist der Tod im Dienste an Boron. Jedes Ordensmitglied muss ein anderes vor Folter und unheiligem Tode schützen durch eigene Hand und nach Willen des Jenseitsbewahrers. Der Freitod durch eigene Hand hingegen sei verdammt als Häresie und nicht geduldet (…)“

Der Tod als höchstes Ziel der Ritterschaft? Dies wage ich ebenso wie mein Collega zu bezweifeln. Denn wäre ein Ritter, der den Tod wahrlich herbeisehnt, nicht unbrauchbar für den Orden, immerhin würde er sich bei der erst besten Gelegenheit in die gegnerische Klinge stürzen. Für todesmütige Kämpfe ist wohl auch weiterhin eher der Bund der Schwerter verantwortlich. Nein, die Golgariten haben ein höchst interessantes, ebenso schleierhaftes Verhältnis zum Tod. Denn sie beanspruchen nicht umsonst als einzigen Orden den Titel als „ewigen Orden“. Ein Golgarit scheidet nicht aus ihrer Gemeinschaft, nein, in ihrem Verständis erhält jedes gefallene Mitglied die zweite Weihe durch den Herrn persönlich und tritt in den Inneren Kreis des Ordens. Innerhalb des Ordens ist man fest davon überzeugt, dass jener geheimnisvolle 12te Reiter in jeder Schwinge ein Mitglied dieses Inneren Kreises sei. Auch wenn ich es noch nicht ganz geschafft habe, das Geheimnis um das Verhältnis zum Tod der Golgariten zu lüften, habe ich doch so meine Thesen. Ich glaube nämlich, dass die Golgariten eher Todesergeben sind. Ein jeder weiss, dass er eine Aufgabe auf dieser unserem Dererund hat. Niemand darf sich anmassen selbst zu entscheiden, wenn er denn von dieser Aufgabe entbunden wird, dies steht allein dem Herrn des Jenseits zu. So wird ein jedes im Kampfe gefallene Mitglied nicht betrauert, sondern gelobt, da es zu ihrem Herrn gerufen wurde und die Ehre erhielt, in den Inneren Kreis aufzusteigen.

Mein Collega Sunderglast hatte damals schon bemerkt, dass die Ordensmitglieder scheinbar ehern daran festhalten, was übrigens überaus löblich ist, jede Seele vor den Martern der Heptsphärigen zu schützen. Leider wusste er damals noch nicht, worauf sich dies bezieht, wohingegen wir, blicken wir auch nur einen Augenblick in den Osten, gen Warunk, wissen, warum.

Kanon IX
„Das seelenlose Untote muss verfolgt und vernichtet werden, denn es lebt durch Häresie und unheiliges Tun von Sterblichen, die sich anmassen, das Leben geben zu können, wo der Wächter des jenseits bereits den Schiedsspruch gefällt hat. Der Orden verfolgt aber auch die, welche sich dieser Frevelei schuldig machen und führt ihre Seelen in die Obhut des Herrn des Jenseits, wo er über sie richten möge. Die Magie, welche sich mit nekromantischen Praktiken befasst, sei verdammt und geächtet. Die Unzucht mit Toten und der Frevel an Leichen, der Raub und Handel mit solcherlei Dingen ist Häresie und wird schwerstens bestraft. Wer dem Gläubigen die letzte Ruhe hindert, seiner Seele Qual verschafft durch Fluch oder Hexerei oder die Stätten der Toten heimsucht, ist ein Häretiker und wird als solcher bestraft (…)“

Kanon X
„Der Ordensbruder und die Ordensschwester führt ein Leben wie es ihm gefällt, doch nach den Regeln des Ordens. Er mag sich allen weltlichen Dingen hingeben, so denn sie ehrbar, ruhmvoll und den Göttern zu Wohlgefallen gereichen. Er entsagt sich jederlei Art von unheiliger Zauberei, der Nekromantie und Geisterbeschwörung. Er verweigert niemals dem Orden die Gefolgschaft und ist stets bereit für seinen Glauben zu kämpfen. Neben dem Herrn des Jenseits soll er die anderen Götter unter den Zwölfen ehren und achten, denn sie stehen gemeinsam gegen die Ungläubigen und Frevler. Der Orden hütet die Heiligen Stätten mit Schwert und Schild und steht für die Hochachtung der Geistlichkeit mit seinem Leben ein (…)“

Es mag für einen Orden des Puniner Ritus vielleicht komisch erscheinen, dass er nicht von seinen Mitgliedern eine vollständige Askese verlangt, auch wenn diese natürlich gewünscht oder zumindest gern gesehen ist. Und doch, ein Edelmann wird niemals seine weltlichen Besitztümer, Ämter und Titel aufgeben müssen, sofern sie den oben genannten Kriterien entsprechen, wenn er dem Orden beitritt. Prominentestes Beispiel dafür ist wohl der Landgraf der Trollzacken, Gernot von Mersingen, der sowohl ein hohes weltliches Amt innehält, als auch zu den Ordensmarschällen des Ordens zählt. Die Zukunft wird wohl erst zeigen, ob diese Formel wirklich aufgehen wird, für welche mal wieder die Adligen Ordensgründer verantwortlich sein dürften.

Kanon XI
„Der Ordensbruder und die Ordensschwester wird unehrenhaft aus dem Orden verstossen, wenn er die Regeln desselben verletzt oder durch den Schiedsspruch des Raben von Punin oder des Grossmeisters dazu verdammt wird. Dies bedeutet den Bann. Der natürliche, gottgefügt Oder im Dienste an Boron ereilte Tod bedeutet kein Ausscheiden aus dem Orden, da er die höchste Vollendung des Glaubens und das Ende des derischen Dienstes an Boron verkörpert. Dem Ordensmitglied sei eine Bestattungszeremonie gewährt und ein Ruheplatz für die sterblichen Überreste an heiliger und geweihter Stätte zu Boronia oder Punin. Sein Andenken wird in den Annalen des Ordens bis zum Tage des letzten Gerichtes bewahrt und gehütet. Der Orden unterhält besondere Stätten, die dem Glauben geweiht sind und von den Ordensmitgliedern gehütet und gepflegt werden (…)“

Ob mit den „besonderen Stätten“ die beiden Grabstätten des Ordens (übrigens ist der Golgaritenorden der erste und einzige Orden, der eigene Grabstätten für sich beansprucht) gemeint sind oder ganz andere, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgene, weiss ich leider nicht zu sagen.

Ja, lieber Leser, auch mich hat es erstaunt, dass die "Lex Boronia", das heilige Ordensbuch mit dem 11. und nicht mit einem 12. Kanon endet. Allein, in meiner Fassung des Buches war die letzte Seite ein einzelnes schwarzes, unbeschriebenes Blatt. Ein Zeichen dafür, dass der 12. Kanon so geheim ist und dort vielleicht der wahre Orden beschrieben wird? Ein Zeichen dafür, dass unsere Zukunft im Dunkeln liegt? Denn auch die erste Seite der Ordensschrift ist ein einzelnes schwarzes, unbeschriebenes Blatt. Als ob man damit verdeutlichen möchte, dass der Herr Boron uns unsere Vergangenheit vergessen lässt. Doch was für eine Vergangenheit mag der Orden und seine Mitglieder haben, dass sie denn in Vergessenheit geraten lassen müssten?

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